Anforderungen an die hochwertige Bioabfallverwertung
Hochwertigen Verwertung für Bioabfälle wird erreicht durch eine Kombination von Vergärung und Kompostierung in Kaskadennutzung zur Gewinnung von Energie und Kompost.
Imissionschutzrechtliche Anforderungen
Die Novelle der TA Luft schreibt unter 5.4.8.5 verbindlich die vollständige geschlossene Verfahrensführung und Abluftbehandlung bei der Errichtung von neuen Bioabfallverwertungsanlagen vor.
- Staub-, Ammoniak- und Geruchsemissionen sind wirksam einzudämmen.
- Abgabe von belastetem Abwasser ist zu verhindern.
- Kapselung der Anlage ist erforderlich in allen Bereichen in denen Bioabfall gelagert oder verarbeitet wird.
Quellen
Anlagengenehmigung
Inhalte Genehmigung Bauabschnitt 1
- Errichtung einer zusätzlichen Anlieferhalle
- Einrichtung einer neuen Zufahrt
- Umwidmung der bestehenden und funktionierenden Rotteanlage 20 Tunnel MBA für Bioabfälle
- Umwidmung und Neuordnung der bestehenden und funktionierenden Nachrottehalle in Aufteilung MBA/Bioabfall
- Zubau eines Biofilters als Ersatz für die Mitnutzung der Abluftreinigung aus der Restabfallbehandlung
- Erhöhung der zulässigen Behandlungskapazität von 9.900 Mg/a auf < 75 Mg/d = 27.300 Mg/a
- Gleichzeitig entsprechende Reduktion der Behandlungskapazität für Restabfall durch MBA
- Geschlossene Ausführung der Abfallannahme und Intensivrotte im Einklang TA Luft
- Vereinfachtes Verfahren nach BImschG ohne Öffentlichkeit (Regelfrist 3 Monate nach Vollständigkeitsprüfung durch LfU)
Inhalte Genehmigung Bauabschnitt 2 (noch in Definition/Vorplan)
- Erhöhung der zulässigen Gesamtbehandlungskapazität von 27.300 Mg/a auf 50.000 Mg/a
- Nachrüstung einer mechanischen Vorbehandlung in der Anlieferhalle (Zerkleinerung von Übergrößen/Sackaufreißer + Sieb)
- Umbau der Vergärungsanlage mit 9 Tunneln für eine Vergärung von 40.000 Mg/a Bioabfällen
- Errichtung einer Gasaufbereitungsanlage und Gasnutzung über eine Biomethaneinspeisung
- Wärmeerzeugung für die Vergärung über Biogaskessel alternativ mit zusätzlicher Holzfeuerung, wenn wirtschaftlich
- Stromerzeugung über ein BHKW bis zur Betriebsaufnahme der Biomethaneinspeisung
- Regelverfahren nach BIMschG mit Öffentlichkeit (Regelfrist 6 Monate nach Vollständigkeitsprüfung durch Bimsch-Behörde)