Die Verbandssatzung bestimmt die Aufgabe des Zweckverbandes.
Dieser verwertet Bioabfälle hochwertig in einer Vergärungsanlage. Anschließend kompostiert er die Gärreste. Dies geschieht gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die beteiligten Verbandsmitglieder und in deren Auftrag. Bis zur Errichtung der gewünschten Zielstruktur betreibt er zudem in der Anlaufphase eine geschlossene Kompostierungsanlage.
Der bei der Verwertung anfallende Kompost ist ebenso einer wirtschaftlichen Nutzung oder ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen wie die anfallenden End- und Nebenprodukte. Dazu gehören insbesondere Wärme, Biogas oder aus Biogas gewonnener Strom beziehungsweise gewonnenes Biomethan. Die Zuführung kann durch Eigennutzung oder Verkauf erfolgen.
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Der Zweckverband kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Gesellschaften gründen oder sich an solchen beteiligen.
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Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher. Die Verbandsversammlung hat einen Vorsitzenden.