Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2024 des Zweckverbandes Bioabfallverwertung Schwanebeck
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bioabfallverwertung Schwanebeck hat in der Sitzung am 13.11.2025 mit Beschluss Nr. 25/2026 den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2024 sowie die Ergebnisverwendung beschlossen. Dem Verbandsvorsteher wird für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung erteilt.
1.
Bekanntmachung der Beschlüsse zum Jahresabschluss 2024 nach § 13 Abs. 5 der Zweckverbandssatzung
Die Beschlussvorlage zum Jahresabschluss 2024 inkl. der Entlastung der Verbandsleitung werden auf der folgenden (dieser) Internetseite des Zweckverbandes unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ veröffentlicht: https://www.bioabfall-schwanebeck.de/
2. Auslegung des Jahresabschlusses und des Prüfvermerks 2024 gemäß § 33 Abs. 3 EigV
Der Jahresabschluss 2024 und der dazugehörige Prüfvermerk werden am Verwaltungsstandort des Landkreis Havelland
- Raum 333, Goethestraße 59/60, 14641 Nauen
- in der Zeit vom 24.08.2026 bis einschließlich 31.08.2026
- zur öffentlichen Einsicht ausgelegt.
gez. Michael Koch Verbandsvorsteher
Hinweis
Die Beschlüsse zum Jahresabschluss 2024 sowie das Bekanntmachungsschreiben wurden gemäß § 33 Abs. 3 Satz 1 Eigenbetriebsverordnung, § 5a Abs. 1 Satz 1 Bekanntmachungsverordnung am 12. August 2026 bereitgestellt.
